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  Bonitätsprüfung für APCS 

Umfang der Bonitätsprüfung durch die OeKB

Die Bonitätsprüfung eines Bilanzgruppenverantwortlichen oder eines Mitgliedwerbers umfasst die Evaluierung seiner gesamten wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, finanziellen und personellen Lage.

 

Die Durchführung der Prüfung erfolgt insbesondere auf Basis der testierten Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre.

 

Zur fortlaufenden Prüfung der Bonität sind die Bilanzgruppenverantwortlichen verpflichtet (spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres) den jeweils letzten Jahresabschluss zu übermitteln.

 

Nach der Bonitätsprüfung erfolgt eine Einstufung in die Bonitätsklassen 1 bis 5, wobei die Klasse 5 ein Unternehmen mit geringster Bonität repräsentiert. Stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung, erfolgt automatisch eine Einstufung in die Bonitätsklasse 5.

 

Aufgrund der Bonitätsprüfung wird ein individueller Freibetrag festgesetzt, der von den variablen Sicherheiten abgezogen wird.

Zur Berechnung der Bonitätsklasse relevante Kennzahlen
  • Eigenmittelquote
  • Gesamtkapitalrentabilität
  • Cash Flow gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) in % vom Umsatz
  • Fiktive Schuldentilgungsdauer gemäß URG


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