Der Handelsteilnehmer ist verpflichtet, Sicherheiten zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EXAA zu stellen. Die Sicherheiten dienen im Verzugsfall des Handelsteilnehmers dazu entstandene Ausfälle abzudecken.
Umfang des Risk Managements durch die OeKB
Die OeKB verwaltet die von den Börsemitgliedern zugunsten der EXAA hinterlegten Sicherheiten und ist im Auftrag der EXAA für Sicherheitenverwertung und Sicherheitenfreigabe zuständig.
Die zu stellenden Sicherheiten werden börsetäglich festgesetzt und getrennt für Kundenkonten und Eigenhandelskonten berechnet. Gegenstand der Risikoermittlung ist das Ausfallsrisiko des Marktteilnehmers.
Die zu hinterlegenden Sicherheiten sind unbefristet zu stellen. Die Zugriffsmöglichkeit der EXAA auf die zu hinterlegenden Sicherheiten ist uneingeschränkt und unmittelbar.
Der Handelsteilnehmer kann seine individuelle Sicherheitenanforderung mit folgenden Instrumenten erfüllen:
Details zu Zusammensetzung und Berechnung der Sicherheiten