Umfang des Finanzclearings durch OeKB
Aufgrund der zur Verfügung gestellten Preis- und Mengendaten führt die OeKB die monatliche Ermittlung und Buchung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) und Netzbetreiber durch. Dies erfolgt auf Basis der von diesen bezogenen bzw. bereitgestellten Ausgleichsenergie.
Weiters übernimmt die OeKB die Verrechnung der Clearinggebühr, die Zahlungsabwicklung, die Kontrolle der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen.
Gut- bzw. Lastenschriften werden mit Valutastellung t+3 (wobei t das Abrechnungsdatum ist) verrechnet. Jeder Marktteilnehmer erhält eine getrennte Rechnung und Gutschrift für seine Ausgleichsenergiebezüge und Lieferungen sowie eine gesonderte Gebührenrechnung.
Der Handelsteilnehmer ist für die rechtzeitige Deckung seines Abrechnungskontos verantwortlich. Er ist außerdem verpflichtet, der AGCS einen Einzugsauftrag für sein Abrechnungskonto zu erteilen.
Abrechnungsarten im Finanzclearing für AGCS
Das Finanzclearing gliedert sich in drei Stufen. Die monatliche Periodenabrechnung, die im Ausnahmefall erforderliche Nachverrechnung und die finale Endabrechnung mit den tatsächlich ermittelten Daten.
Details zu den Abrechnungsarten