Die Bilanzgruppenverantwortlichen sind gegenüber der AGCS (in deren Funktion als Bilanzgruppenkoordinator) zur Stellung von Sicherheiten verpflichtet. Die Sicherheiten dienen im Verzugsfall zur Deckung der finanziellen Folgen der nicht zeitgerechten Zahlung.
Umfang des Risk Managements durch OeKB
Die von der AGCS mit dem Risk Management beauftragte OeKB berechnet den Wert der Sicherheiten laufend neu, verwaltet diese Sicherheiten und verwertet sie bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen.
Die Bilanzgruppenverantwortlichen können aus folgenden Instrumenten der Sicherheitenbestellung wählen:
Höhe und Berechnung der Sicherheiten
Die Mindestsicherheit pro Bilanzgruppe beträgt 23.000 Euro.
Der durchschnittliche Tagesumsatz der letzten 365 abgerechneten Tage wird mit dem durchschnittlichen Ausgleichsenergiepreis zuzüglich Steuern und Clearinggebühren multipliziert.
Die Berechnung erfolgt anhand eines Zeitraumes von 4 Tagen. Weiters wird das 2-fache der höchsten Ausgleichsenergierechnung zuzüglich Gebühren und Steuern der letzten drei Clearingzeiträume, bzw. das 1,5-fache der höchsten abgerufenen Ausgleichsenergierechnung zuzüglich Gebühren und Steuern innerhalb der letzten drei Clearingzeiträume, berücksichtigt.
Zusammensetzung der Sicherheiten
Die Sicherheiten setzen sich aus 50% Basissicherheiten und 50% variablen Sicherheiten zusammen. Mit den von ihm gestellten Basissicherheiten haftet der Bilanzgruppenverantwortliche für seine individuellen Zahlungsverpflichtungen und im Rahmen einer Ausfallshaftung für die Zahlungsverpflichtungen der übrigen BGV. Mit den variablen Sicherheiten haftet der Bilanzgruppenverantwortliche ausschließlich für seine individuellen Zahlungsverpflichtungen. Bei guter Bonität wird dem BGV ein Freibetrag von den variablen Sicherheiten abgezogen.