Umfang der Bonitätsprüfung durch die OeKB
Bei der Bonitätsprüfung von Börsemitgliedern oder Mitgliedswerbern wird deren gesamte wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, finanzielle und personelle Lage evaluiert.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt insbesondere auf Basis der testierten Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre.
Zur fortlaufenden Prüfung der Bonität sind die Handelsteilnehmer verpflichtet, zumindest jährlich (spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres) den jeweils letzten Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht zu übermitteln.
Nach durchgeführter Bonitätsprüfung erfolgt eine Einstufung in die Bonitätsklassen 1 bis 5, wobei die Klasse 5 ein Unternehmen mit geringster Bonität repräsentiert. Stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung, erfolgt automatisch eine Einstufung in die Bonitätsklasse 5.
Aufgrund der Bonitätsprüfung wird ein individueller Freibetrag festgesetzt. Der Freibetrag wird bei Vorliegen guter Bonität und abhängig von der Höhe der Eigenmittel des Börsemitglieds eingeräumt.
Zur Berechnung der Bonitätsklasse relevante Kennzahlen
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Eigenmittelquote
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Gesamtkapitalrentabilität
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Cash Flow gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) in % vom Umsatz
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Fiktive Schuldentilgungsdauer gemäß URG