Umfang des Finanzclearing durch OeKB
Aufgrund der von EXAA zur Verfügung gestellten Preis- und Mengendaten führt die OeKB die tägliche Ermittlung und Buchung der Forderungen und Verbindlichkeiten durch. Das finanzielle Clearing für einen Handelstag findet dabei stets am nächsten Börsetag statt.
Weiters übernimmt die OeKB im Auftrag der EXAA die Verrechnung der Transaktions- sowie Teilnahmegebühren, die Zahlungsabwicklung, die Kontrolle der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen. Gut- bzw. Lastenschriften werden mit Valutastellung t+2 (wobei t der Handelstag ist) verrechnet.
Jeder Handelsteilnehmer erhält getrennte Rechnungen für seine Käufe und Verkäufe je Marktsegment sowie eine gesonderte Gebührenrechnung.
Der Handelsteilnehmer ist für die rechtzeitige Deckung seines Abrechnungskontos verantwortlich. Der Handelsteilnehmer ist weiters verpflichtet, der EXAA einen Einziehungsauftrag für sein Abrechnungskonto zu erteilen.
Die Abrechnung wird auf elektronischem Wege mittels Last- und Gutschriftsverfahren durchgeführt. Lastschriften werden mittels Einzugsverfahren vom Abrechnungskonto eingezogen. Gutschriften werden am Settlement Tag nach Abzug der Transaktionsgebühren, Spezialgebühren sowie von Steuern und Abgaben auf das Abrechnungskonto des Handelsteilnehmers überwiesen.