Umfang der Bonitätsprüfung durch OeKB
Die Bonitätsprüfung eines Ökostromhändlers umfasst die Evaluierung seiner gesamten wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, finanziellen und personellen Lage.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt insbesondere auf Basis der testierten Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre.
Zur fortlaufenden Prüfung der Bonität sind die Ökostromhändler verpflichtet, zumindest jährlich (spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres) den jeweils letzten Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht zu übermitteln.
Nach durchgeführter Bonitätsprüfung erfolgt eine Einstufung in die Bonitätsklassen 1 bis 5, wobei die Klasse 5 ein Unternehmen mit geringster Bonität repräsentiert. Stehen keine entsprechenden Daten zur Verfügung, erfolgt automatisch eine Einstufung in die Bonitätsklasse 5.
Die zur Ermittlung der Bonitätsklassen relevanten Kennzahlen
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Eigenmittelquote
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Gesamtkapitalrentabilität
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Cash-Flow gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) in % vom Umsatz
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Fiktive Schuldentilgungsdauer gem. URG