Sie haben ein Exportgeschäft oder eine Auslandsinvestition in Aussicht und möchten wissen, ob Geschäfte in diesem Land abgesichert werden können?
Mit den folgenden Richtlinien bieten wir Ihnen eine Orientierungshilfe für unsere Deckungsmöglichkeiten.
Bei Projekten mit einer Reihe von Ländern sind grundsätzlich risikobeschränkende Bedingungen vorgesehen. Die tatsächlichen Deckungsmöglichkeiten werden im jeweiligen Einzelfall sehr von den projektbezogenen Maßnahmen und Sicherheiten abhängen. Maßnahmen und Sicherheiten, welche die Realisierungschancen Ihrer Projekte auch in schwierigen Märkten erhöhen, sind unter anderem:
- Bankmäßige Sicherheiten falls die Bonität des Abnehmers oder die wirtschaftliche Situation im Abnehmerland das erfordert
- Bankmäßige Sicherheiten aus Drittländern (hier gelten die Deckungsbindungen des Drittlandes)
- Projektfinanzierungen und Kofinanzierungen insbesondere mit Internationalen Finanzinstitutionen oder anderen nationalen Exportkreditagenturen
Diese Richtlinien gelten auch für vom Bund im Einzelfall abgesicherte Exportgeschäfte mit traditionell kurzfristigen Zahlungszielen.
Für Beteiligungsgarantien G4 finden etwaige Laufzeit-/Betragsbeschränkungen oder Sicherheitenerfordernisse dieser Deckungsrichtlinien keine Anwendung.
Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit zusammen hängenden Unsicherheiten möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Deckungsmöglichkeiten kurzfristig ändern können und Einzelprojekte sehr sorgfältig geprüft werden.
Zu den Deckungsrichtlinien - Liste der Länder
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