Kommen Sie vor Entstehen des Risikos:
- Projektsvormerkung: in der Angebotsphase
- Promesse: im Verhandlungsstadium
- Garantie: bei Vertragsabschluss, jedoch spätestens vor Produktionsbeginn bzw. Liefer- und Leistungsbeginn
Garantienehmer haben die Möglichkeit, ihren Antrag schriftlich oder elektronisch auf www.exportservice.at, via Hausbank oder direkt bei der OeKB zu stellen.
Nach der Risikoprüfung durch das OeKB-Exportservice-Team und der Begutachtung durch den Beirat übernimmt das Bundesministerium für Finanzen die Haftung für das Exportgeschäft.