Mit einer Wechselbürgschaft können Exportunternehmen ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäfte im Ausland finanzieren, sofern ein positiver Effekt für die österreichische Leistungsbilanz gegeben ist. Darunter versteht man den Erwerb von Kapitalanteilen, die Finanzierung von Sacheinlagen, Darlehen österreichischer Unternehmen an ausländische Tochtergesellschaften, Gründungskosten, Erstlager, etc.
Wichtige Voraussetzungen
Bei Antragstellung sind leistungsbilanzrelevante Aspekte des Projektes sowie eine genaue Aufgliederung der Kosten bzw. der Mittelverwendung darzustellen. Weiters sind Gesellschaftsverträge/Vertragsentwürfe bzw. im Falle eines beteiligungsähnlichen Darlehens der Darlehensvertrag beizulegen.
Unter Bedachtnahme auf die Corporate Social Responsibility (CSR) sind die Effekte ihres Projektes auf die österreichische Beschäftigung und die Umwelt dazustellen.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung:
- Antragsformular
- Finanzierungsbedarfsmeldung
- Aufgliederung der Kosten und Mittelverwendung
- Verträge, Vertragsentwürfe
- Darstellung der österreichischen Leistungsbilanzeffekte, der Auswirkungen auf die österreichische Beschäftigung sowie der Nachhaltigkeit des Projekts
- bei Darlehen: Darlehensvertrag