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  Solawechselbürgschaft / Bürgschaft für den Aussteller mittels EFV 

Die Bürgschaft des Bundes auf Wechsel für den Aussteller erleichtert die Finanzierung von:

  • Beteiligungen und Einzelgeschäften im Ausland, bei denen die direkte Kreditgewährung einer Bank an einen ausländischen Vertragspartner kostenmäßige bzw. administrative Vorteile bietet
  • die Deckungsquote übersteigenden Anteilen von Bundesgarantien

 

Die Finanzierung erfolgt im Exportfinanzierungsverfahren (EFV). 

Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung:
    • Antragsformular
    • Finanzierungsbedarfsmeldung
    • Aufgliederung der Kosten und Mittelverwendung
    • Verträge, Vertragsentwürfe
    • Darstellung der österreichischen Leistungsbilanzeffekte, der Auswirkungen auf die österreichische Beschäftigung sowie der Nachhaltigkeit des Projekts
    • bei Darlehen: Darlehensvertrag


Kontakt

Dr. Ulrike Zabini

Tel. +43 1 53127-2587

Fax +43 1 53127-4587

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Bundesministerium für Finanzen