Einzelgeschäfte oder die Deckungsquote übersteigende Anteile von Bundesgarantien können auf Basis einer Wechselbürgschaft finanziert werden. Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten muss der OECD-Konsensus berücksichtigt werden. Ein positiver Leistungsbilanzeffekt ist Voraussetzung.
Die Finanzierung erfolgt im Exportfinanzierungsverfahren.
Für Einzelgeschäfte kann eine Wechselbürgschaftspromesse erteilt werden. Dabei fällt ausschließlich Bearbeitungsentgelt an.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung: