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  Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien 

Mit einer Wechselbürgschaft können Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien für Exportgeschäfte abgesichert werden. Dies ist für KMU und Großunternehmen möglich. Haftungsübernahmen für Avalrisiko werden sowohl für Einzelgeschäfte als auch für Avalrahmen angeboten. Die Deckung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch den ausländischen Abnehmer ist möglich.

 

Neben der Prüfung der Bonität ist die technische Erfüllungsfähigkeit des Exporteurs Voraussetzung. Bei Garantien für Einzelgeschäfte ist das Exportgeschäft darzustellen, bei Garantien für Avalrahmen sind die Exportmärkte festzulegen.

Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung: 
 
Antragsformular:
 
Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre auf Aufrissbogen:

 

Bankkreditaufstellungen:


Kontakt

Mag. Gabriele Dietrich-Oppolzer

Tel. +43 1 53127-2595

Fax +43 1 53127-4595

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Mag. (FH) Bettina Zeman

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Mag. Erna Scheriau

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Dr. Manfred Seper

Tel. +43 1 53127-2597

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Mag. Petra Brunnflicker

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