Die Bürgschaft des Bundes auf Wechsel für den Akzeptanten (Exporteur) ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung für die Produktionsphase sowie die Fakturenfinanzierung laufender Exportgeschäfte.
Wechselbürgschaften werden mit einer Laufzeit von einem Jahr erteilt. Die Prolongationsmöglichkeit besteht jeweils um ein weiteres Jahr. Die Höhe der Wechselbürgschaft ist durch den eingeräumten Kreditrahmen begrenzt und kann quartalsweise mittels einer Finanzierungsbedarfsmeldung vom Kunden gesteuert werden.
Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR)
Im KRR können Großunternehmen bis zu 12% ihres jährlichen Exportumsatzes finanzieren, sofern ausreichend Exportforderungen und Exportaufträge vorhanden sind. Die Einbeziehung von Exportaufträgen ist bis max. 50% des Exportkredites möglich.
Ein Auslandsanteil wird bis zu 75% toleriert, darüberhinaus kommt es zu aliquoten Rahmenkürzungen. Güter und Dienstleistungen, die im Inland nicht oder nicht in entsprechender Qualität erhältlich sind, werden nicht dem Auslandsanteil zugerechnet. KMU werden von der "Österreichischer Exportfonds" GmbH betreut.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung:
Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre auf Aufrissbogen:
Bankkreditaufstellungen:
Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
Zusätzlich zur Basisfinanzierung (KRR und Exportfondskredit) stehen allen Unternehmen Kreditrahmen basierend auf Wechselbürgschaften im EFV zur Verfügung. Diese dienen der Finanzierung von noch nicht finanzierten Exportforderungen und Exportaufträgen, wobei letztere mit 5% des jährlichen Exportumsatzes limitiert sind.
Die Finanzierung von Transitgeschäften ist ebenfalls möglich.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei Antragstellung: