Die Wechselbürgschaft ist eine Bundeshaftung nach §2 AusfFG und bietet die Möglichkeit, zinsgünstige Finanzierungen von Exportgeschäften in Anspruch zu nehmen.
Neben Ihren laufenden Exportgeschäften können Sie Beteiligungen im Ausland, Einzelgeschäfte mit ausländischen Vertragspartnern sowie Markterschließungsaufwendungen auf Basis einer Wechselbürgschaft finanzieren.