Die Oesterreichische Kontrollbank stellt zu kommerziellen Konditionen sowohl EURO- als auch Fremdwährungsfinanzierungen zur Verfügung.
EURO-Finanzierungen
1) Transaktionsbezogene Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen
a) Finanzierungen auf EURIBOR-Basis
Diese Finanzierungen werden basierend auf 3-Monats-EURIBOR durchgeführt. Zusätzlich zum Basiszinssatz wird ein laufzeitabhängiger Aufschlag verrechnet. Die Höhe dieser Aufschläge orientiert sich an den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten der OeKB und wird monatlich von der OeKB überprüft.
gültig ab 1. Mai 2012*
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unter 2 Jahre (Laufzeitband I) |
3-Monats-EURIBOR** |
+ 100 BP |
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von 2 bis unter 5 Jahren (Laufzeitband II) |
3-Monats-EURIBOR** |
+ 150 BP |
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von 5 bis unter 8 Jahren (Laufzeitband III) |
3-Monats-EURIBOR** |
+ 180 BP |
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von 8 bis unter 12 Jahren (Laufzeitband IV) |
3-Monats-EURIBOR** |
+ 195 BP |
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12 Jahre und darüber (Laufzeitband V) |
3-Monats-EURIBOR** |
+ 195 BP |
* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar
** 3-Monats-EURIBOR auf Basis des Wiener Bankenkalenders vom 28. März 2012 0,787 % p.a.
b) Finanzierungen zu fixen/variablen Konditionen
Diese Finanzierungen werden zu einem variablen und einem fixen Zinssatz durchgeführt. Die Höhe des variablen Verfahrenszinssatzes setzt die Oesterreichische Kontrollbank jeweils für ein Kalenderquartal fest. Er orientiert sich an den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten der OeKB. Der zum variablen Verfahrenszinssatz finanzierte Kreditteil (Tranche A) wird als erster getilgt, die Finanzierung des längerfristigen Kreditteiles (Tranche B) erfolgt zu dem fixen Verfahrenszinssatz.
gültig ab 1. Mai 2012*
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unter 2 Jahre |
50/50 |
1,90 % p.a. |
1,80 % p.a. |
1,830 % p.a. |
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von 2 bis
unter 5 Jahren |
40/60 |
1,90 % p.a. |
2,65 % p.a. |
2,510 % p.a. |
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von 5 bis
unter 8 Jahren |
20/80 |
1,90 % p.a. |
3,45 % p.a. |
3,367 % p.a. |
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von 8 bis
unter 12 Jahren |
10/90 |
1,90 % p.a. |
3,95 % p.a. |
3,917 % p.a. |
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12 Jahre
und darüber |
10/90 |
1,90 % p.a. |
4,20 % p.a. |
4,163 % p.a. |
* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar
2) Rahmenkredite für kurzfristige, revolvierende Exportgeschäfte
Diese werden zur Gänze zu einem, für jeweils ein Quartal gültigen und von der OeKB festgesetzten Zinssatz durchgeführt.
Es wird zwischen dem revolvierenden Rahmenkredit und dem Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) unterschieden. Der KRR steht Großunternehmen zur Finanzierung allgemeiner Geschäfte, welche mit bundesverbürgten Exportwechsel mit Laufzeiten von unter zwei Jahren besichert sind, zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen werden von der "Österreichischer Exportfonds" GmbH betreut.
gültig für das 2. Quartal 2012*
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Zinssatz für revolvierende Finanzierungen mit einem
Zahlungsziel unter 2 Jahren |
1,75 % p.a. |
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Zinssatz für Finanzierungen aus dem
Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) |
1,40 % p.a. |
* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar
Fremdwährungsfinanzierungen
a) Fremdwährungsfinanzierungen ohne Stützung
Fremdwährungsfinanzierungen können je nach Marktlage zu variablen oder festen Zinssätzen durchgeführt werden.
b) Fremdwährungsfinanzierungen auf Basis CIRR*
Das Bundeministerium für Finanzen und die Wirtschaftskammer Österreich haben sich bereit erklärt, ab Mitte Dezember 2009 bei Bedarf Finanzmittel zur Stützung von Festzinsfinanzierungen in Fremdwährung auf Basis CIRR unter Einhaltung folgender Voraussetzung zur Verfügung zu stellen:
- es muss sich um ein Exportgeschäft mit einem Rückzahlungszeitraum von mindestens zwei Jahren handeln; Beteiligungen und reine Handelsgeschäfte sind nicht möglich.
- das der Finanzierung zugrundeliegende Haftungsinstrument muss in der Fremdwährung der Refinanzierung ausgestellt sein.
- der Exporteur muss standortmäßig in Österreich verankert sein.
- die wirtschaftlichen Aktivitäten des Exporteurs sollen positive Unternehmenseffekte generieren.
- ein entsprechender Bedarf nach einer Fremdwährungsfinanzierung ist nachzuweisen.
Zur Anwendung kommt die CIRR, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des effektiven Haftungsinstruments in Kraft ist, zuzüglich einer Marge von 50 Basispunkten. Die CIRR wird auf der Website der OECD veröffentlicht.
www.oecd.org (auf Englisch)
Die Stützungsmittel sind vorerst für eine Pilotphase bis Ende 2012 zugesagt worden. Anträge, die bis 31.12.2012 bei der OeKB einlangen, können zu entsprechenden CIRR basierenden Konditionen angeboten werden.
* Commercial Interest Reference Rate (CIRR); wird von der OECD festgelegt und gilt vom 15. eines Monats bis zum 14. des nächstfolgenden Monats.