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  Kommerzielle Finanzierung 

Die Oesterreichische Kontrollbank stellt zu kommerziellen Konditionen sowohl EURO- als auch Fremdwährungsfinanzierungen zur Verfügung.

EURO-Finanzierungen

1) Transaktionsbezogene Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen

a) Finanzierungen auf EURIBOR-Basis

Diese Finanzierungen werden basierend auf 3-Monats-EURIBOR durchgeführt. Zusätzlich zum Basiszinssatz wird ein laufzeitabhängiger Aufschlag verrechnet. Die Höhe dieser Aufschläge orientiert sich an den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten der OeKB und wird monatlich von der OeKB überprüft.

gültig ab 1. Mai 2012*

Zahlungsziel des Exportgeschäftes

Basiszinssatz

Aufschlag

unter 2 Jahre (Laufzeitband I)

3-Monats-EURIBOR**

+ 100 BP

von 2 bis unter 5 Jahren (Laufzeitband II)

3-Monats-EURIBOR**

+ 150 BP

von 5 bis unter 8 Jahren (Laufzeitband III)

3-Monats-EURIBOR**

+ 180 BP

von 8 bis unter 12 Jahren (Laufzeitband IV)

3-Monats-EURIBOR**

+ 195 BP

12 Jahre und darüber (Laufzeitband V)

3-Monats-EURIBOR**

+ 195 BP

* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar

** 3-Monats-EURIBOR auf Basis des Wiener Bankenkalenders vom 28. März 2012 0,787 % p.a.

b) Finanzierungen zu fixen/variablen Konditionen

Diese Finanzierungen werden zu einem variablen und einem fixen Zinssatz durchgeführt. Die Höhe des variablen Verfahrenszinssatzes setzt die Oesterreichische Kontrollbank jeweils für ein Kalenderquartal fest. Er orientiert sich an den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten der OeKB. Der zum variablen Verfahrenszinssatz finanzierte Kreditteil (Tranche A) wird als erster getilgt, die Finanzierung des längerfristigen Kreditteiles (Tranche B) erfolgt zu dem fixen Verfahrenszinssatz.

gültig ab 1. Mai 2012*

Zahlungsziel des Exportgeschäftes

Tranche A/B

variabler Verfahrens-

zinssatz

Tranche A

fixer Verfahrens-

zinssatz

Tranche B

Mischzinssatz aus fixem und variablem Verfahrenszinssatz

unter 2 Jahre

50/50

1,90 % p.a.

1,80 % p.a. 1,830 % p.a.

von 2 bis

unter 5 Jahren

40/60

1,90 % p.a.

2,65 % p.a. 2,510 % p.a.

von 5 bis

unter 8 Jahren

20/80

1,90 % p.a.

3,45 % p.a. 3,367 % p.a.

von 8 bis

unter 12 Jahren

10/90

1,90 % p.a.

3,95 % p.a. 3,917 % p.a.

12 Jahre

und darüber

10/90

1,90 % p.a.

4,20 % p.a. 4,163 % p.a.

* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar

2) Rahmenkredite für kurzfristige, revolvierende Exportgeschäfte

Diese werden zur Gänze zu einem, für jeweils ein Quartal gültigen und von der OeKB festgesetzten Zinssatz durchgeführt.

Es wird zwischen dem revolvierenden Rahmenkredit und dem Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (KRR) unterschieden. Der KRR steht Großunternehmen zur Finanzierung allgemeiner Geschäfte, welche mit bundesverbürgten Exportwechsel mit Laufzeiten von unter zwei Jahren besichert sind, zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen werden von der "Österreichischer Exportfonds" GmbH betreut.

gültig für das 2. Quartal 2012*

* Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar

Fremdwährungsfinanzierungen

a) Fremdwährungsfinanzierungen ohne Stützung

Fremdwährungsfinanzierungen können je nach Marktlage zu variablen oder festen Zinssätzen durchgeführt werden.

b) Fremdwährungsfinanzierungen auf Basis CIRR*

Das Bundeministerium für Finanzen und die Wirtschaftskammer Österreich haben sich bereit erklärt, ab Mitte Dezember 2009 bei Bedarf Finanzmittel zur Stützung von Festzinsfinanzierungen in Fremdwährung auf Basis CIRR unter Einhaltung folgender Voraussetzung zur Verfügung zu stellen:

 

  • es muss sich um ein Exportgeschäft mit einem Rückzahlungszeitraum von mindestens zwei Jahren handeln; Beteiligungen und reine Handelsgeschäfte sind nicht möglich.
  • das der Finanzierung zugrundeliegende Haftungsinstrument muss in der Fremdwährung der Refinanzierung ausgestellt sein.
  • der Exporteur muss standortmäßig in Österreich verankert sein.
  • die wirtschaftlichen Aktivitäten des Exporteurs sollen positive Unternehmenseffekte generieren.
  • ein entsprechender Bedarf nach einer Fremdwährungsfinanzierung ist nachzuweisen.

 

Zur Anwendung kommt die CIRR, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des effektiven Haftungsinstruments in Kraft ist, zuzüglich einer Marge von 50 Basispunkten. Die CIRR wird auf der Website der OECD veröffentlicht.

www.oecd.org (auf Englisch)

 

Die Stützungsmittel sind vorerst für eine Pilotphase bis Ende 2012 zugesagt worden. Anträge, die bis 31.12.2012 bei der OeKB einlangen, können zu entsprechenden CIRR basierenden Konditionen angeboten werden.

 

 

* Commercial Interest Reference Rate (CIRR); wird von der OECD festgelegt und gilt vom 15. eines Monats bis zum 14. des nächstfolgenden Monats.



Kontakt

Mag. Hans-Rainer Miehl

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