Weltweit verlagern sich immer mehr traditionell öffentliche Aufgaben in den privaten Sektor.
Besonders große Produktions- und Infrastrukturprojekte werden daher immer häufiger auf privater "Projektfinanzierungsbasis" realisiert. Die Finanzierung der Projektgesellschaft erfolgt dabei meist ohne die klassischen "banküblichen" Besicherungsinstrumente wie Bank- oder Staatsgarantien. Die wesentliche Sicherheit stellt der zukünftige aus den Projekterträgen erwirtschaftete Cash-flow dar.
Structured finance
Eine besondere Form von Projektfinanzierungen stellen strukturierte Finanzierungen (structured finance) dar. Ziel ist es hier, alle bestehenden Finanzierungen sowie das künftige Finanzierungserfordernis zu analysieren und entsprechend zu strukturieren. Somit ist auch diese Art der Finanzierung wesentlich auf den zu erwartenden Cash-flow ausgerichtet. Eine eigene Projektgesellschaft (special purpose company) ist nicht erforderlich.
Der Abschluss von Gegengeschäftsvereinbarungen dient hier oftmals als zusätzliche Sicherheit. Dabei werden die zur Investition aufgenommenen Kredite durch Erlöse aus entsprechenden Warenlieferungen während der Kreditlaufzeit bedient.
Haftungsübernahmen für Projektfinanzierungen
Grundsätzlich sind Haftungsübernahmen für Projektfinanzierungen auch außerhalb der Garantiepolitik möglich, wenn die Projektanalyse eine ausreichende Wirtschaftlichkeit (Selbst-Tragfähigkeit bzw. "feasibility") des Projektes ergeben hat. Für den OeKB-gedeckten Projektteil gelten die Vorschriften des OECD Konsensus und die OECD-Kriterien für Projektfinanzierung.
Die Begutachtung der Projekte erfolgt durch die Abteilung Projekt- und Umweltanalysen. Kosten für die Projektanalyse sowie allfällige Honorare für beigezogene externe Berater werden weiterverrechnet.
OECD Kriterien
Seit der Überarbeitung der internationalen Rahmenbedingungen (OECD-Arrangement) für Projektfinanzierung, können die Rückzahlungsmodalitäten für Projekt- und Strukturierte Finanzierungen weitgehend flexibel an die zu erwartenden künftigen Cash Flows von Projekten angepasst werden - bei gleichzeitiger Garantiedeckung und Exportfinanzierung. Details dazu siehe OECD-Arrangement Kapitel 7 (Project Finance) und Kapitel 14 (Repayment of Principal and Payment of Interest).