Auftragsvergabe durch ein Tenderverfahren
Sobald ein österreichischer Exporteur beabsichtigt an einer Ausschreibung teilzunehmen, muss er zumindest 40 Bankarbeitstage vor bid closing date von dieser Absicht informieren. Zu diesem Zwecke ist ein Meldeformular auszufüllen und rechtzeitig an die Kreditabteilung der Oesterreichischen Kontrollbank AG zu übermitteln. Zeitgleich ist die Zustimmungserklärung zur Notifikation an die Kreditabteilung zu schicken. Der entsprechende Garantie- und Refinanzierungsantrag sollte unverzüglich nach dem Zuschlag aus der Ausschreibung (tender award), in jedem Fall jedoch vor Abschluss des Liefervertrags, gestellt werden.
Bei Ausschreibungen, deren Ausschreibungsfrist weniger als 40 Bankarbeitstage beträgt, hat die Meldung über die Teilnahme innerhalb der ersten 5 Bankarbeitstage der Ausschreibungsfrist zu erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Nichtmeldung oder Nichteinhaltung vorgenannter Fristen durch den österreichischen Exporteur für diesen keine Möglichkeit auf Soft Loan-Finanzierung für das damit verbundene Exportgeschäft besteht.
Auftragsvergabe durch Direktverhandlungen
Im Falle von Direktverhandlungen muss der österreichische Exporteur / die Kommerzbank den Garantie- und Refinanzierungsantrag am Beginn der Vertragsverhandlungen, in jedem Fall jedoch vor Abschluss des Liefervertrags, stellen. Andernfalls wird ebenfalls keine Soft Loan-Finanzierung zur Verfügung gestellt.