Soft Loan-Finanzierungen müssen gemäß OECD Consensus grundsätzlich einen Vergünstigungsgrad (= Concessionality Level) von mindestens 35 % aufweisen. Bei Soft Loan-Finanzierungen in "die am wenigsten entwickelten Länder" gemäß UN-Klassifizierung (LDC - Least Developed Countries) muss der Vergünstigungsgrad mindestens 50 % betragen.
Bei Soft Loan-Empfängerländern, die der "Sustainable Lending Initiative" unterliegen, muss der Vergünstigungsgrad darüber hinaus den Anforderungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechen.
Um den erforderlichen Vergünstigungsgrad zu erreichen, wird die Soft Loan-Finanzierung in Form eines Pre-mixed Credit (ein Kredit mit niedrigem Zinssatz, langer Kreditlaufzeit und tilgungsfreier Periode) dargestellt.
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