Kriterien für die Soft Loan-Fähigkeit von Produkten/Projekten wie sie durch den OECD Consensus und die österreichische Soft Loan-Politik definiert werden.
Soft Loan-Fähigkeit des Produktes/Projektes gemäß OECD Consensus
- Projekte, die unter bestimmten Rahmenbedingungen den für den Schuldendienst erforderlichen Cash Flow NICHT erwirtschaften können (Financial Non-Viability, First Key Test)
oder
- Projekte, für die von anderen OECD-Ländern keine Finanzierung zu kommerziellen Konditionen zur Verfügung steht (Availability of Funds, Second Key Test).
Für eine erste Einschätzung, ob Ihr Produkt/Projekt überhaupt soft loan-tauglich sein kann, ist das OECD Dokument "Ex ante Guidance gained under the Helsinki Tied Aid Disciplines" hilfreich. Es beschreibt, wie dieses Prüfkriterium bisher angewendet wurde.
Soft Loan-Fähigkeit des Produktes/Projektes gemäß österreichischer Soft Loan-Politik
Dienstleistungen
Für reine/überwiegende Dienstleistungen, die mittels Soft Loan finanziert werden sollen, gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Die Dienstleistung muss maßgeschneidert, klar identifizierbar, nicht mit ihrer Erbringung verbraucht sein und über längere Zeit Bestand haben. Sie muss für sich alleine stehen und darf nicht eine vorbereitende Maßnahme für ein mögliches Soft Loan-Projekt in Folge dieser Leistung darstellen.
Markteinstieg
Soft Loans werden als "Türöffner" eingesetzt, mit dem Ziel, in absehbarer Zeit Geschäfte zu kommerziellen Konditionen zu ermöglichen. Soft Loans sollen nicht auf Dauer eingesetzt werden.
Zur Beurteilung dieses Kriteriums muss bei Projekten über 2 Mio. Sonderziehungsrechten (SZR) von den österreichischen Unternehmen ein Konzept zur Markterschließung vorgelegt werden.
Wirtschaftspolitische Relevanz für Österreich
inklusive technologischer Spillover-Effekte
Im Rahmen dieses Kriteriums werden Auswirkungen eines Exportunternehmens/Herstellers oder eines Produktes/einer Dienstleistung auf andere Wirtschaftszweige untersucht und fließen in die Beurteilung eines Soft Loan-Antrages ein.
Bei Gesundheitsprojekten ist ein verstärkter Österreichbezug erforderlich:
- Es wird ein besonderes Augenmerk auf die tatsächliche österreichische Wertschöpfung gelegt,
- nicht österreichische Gerätelieferungen in einem Einzelprojekt dürfen wertmäßig die österreichischen Lieferungen (nach Ursprungszeugnisregelung) nicht übersteigen,
- Gesundheitsprojekte mit reinem Geräteliefercharakter und/oder Mehrfachstandortbezug werden grundsätzlich nicht unterstützt.
Für Projekte mit einem Vertragswert und SZR 2 Mio. gilt ein vereinfachtes Prüfverfahren.
Nachhaltigkeit
Die von Österreich zu Soft Loan-Konditionen finanzierten Projekte sollen zum wirtschaftlichen Wachstum und somit zur nachhaltigen Entwicklung der Empfängerländer beitragen. Nachhaltigkeitsaspekte werden daher bei der Prüfung eines Produktes/Projektes auf Soft Loan-Fähigkeit berücksichtigt.
Zur Evaluierung der Nachhaltigkeit nach der Lieferung/Projektimplementierung ist bei Projekten unter SZR 2 Mio. ein Abschlussbericht zu liefern.
Für Projekte mit einem Vertragswert von über SZR 2 Mio. ist ein Monitoring vorgesehen. Über Ausmaß und Intensität des Monitorings wird im Anlassfall entschieden.
Wodurch sich die Prüfungen im Einzelnen bei Vertragswerten unter/über SZR 2 Mio. unterscheiden, erfahren Sie im Fragebogen.