In internationalen Institutionen wie der EU, der OECD und der Berner Union macht sich die OeKB für die Interessen der österreichischen Wirtschaft stark. Die Regelungen und Richtlinien, die in diesen Gremien verhandelt werden, gelten für die OeKB, aber auch für ihre Kunden.

Internationales Engagement für Österreichs Wirtschaft

Internationale Geschäftsbeziehungen sind durch verschiedene internationale Bestimmungen geregelt. Diesen Regelungen ist die OeKB als Exportkreditversicherungsagentur verpflichtet.

In den Institutionen, in denen diese Regeln verhandelt werden – in der EU, der OECD und der Berner Union –, ist die OeKB direkt oder als Berater des Bundesministeriums für Finanzen vertreten und setzt sich dort für die Interessen der österreichischen Wirtschaft ein.

Für Sie als Exporteur, Investor oder Vertreter einer Bank bringt das eine Reihe von Vorteilen. Die OeKB und andere Exportkredit- und Investitionsversicherer (ECA)

  • kooperieren bei konkreten Projekten,
  • fördern den fairen Wettbewerb durch international akzeptierte Abkommen,
  • pflegen einen umfassenden Informations- und Erfahrungsaustausch.

Europäische Union

Soll ein Exportgeschäft abgesichert werden, müssen die entsprechenden EU-Regeln eingehalten werden. Diese sollen sicherstellen, dass unterschiedliche Kreditversicherungssysteme und Deckungsbedingungen der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht zu ungleichen Bedingungen für die Exporteure in der Europäischen Union und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Eine wesentliche EU-Mitteilung regelt die kurzfristige Exportkreditversicherung, eine EU-Richtlinie die mittel- und langfristigen Geschäfte und eine Entscheidung das Konsultationsverfahren.

EUROPÄISCHE UNION 

Kurzfristige Exportkreditversicherung

Nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen den Wettbewerb verzerren und sind mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar. Derartige Wettbewerbsverzerrungen können nach Ansicht der EU-Kommission im Bereich der kurzfristigen Exportkredite auftreten. Daher hat die Kommission seit 1997 mehrere Mitteilungen veröffentlicht, in der bestimmte kurzfristige Risiken als marktfähig definiert werden. Dies bedeutet, dass derartige Risiken in der Regel vom privaten Versicherungsmarkt gedeckt werden.

Marktfähige Risiken

Marktfähige Risiken sind definiert als:

  • wirtschaftliche und politische Risiken
  • bei Geschäften mit Schuldnern oder Garanten in den Ländern der EU und in den OECD-Ländern Australien, Kanada, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, UK und USA
  • mit einer Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) von weniger als zwei Jahren

EU-Mitteilung (2022)

Mittel- und langfristige Exportversicherung

Alle übrigen Risiken gelten weiterhin als nichtmarktfähig und können von Exportkreditversicherungsagenturen abgesichert werden. Dazu zählen auch längerfristige Risiken, die in der EU-Richtlinie zu mittel- und langfristigen Geschäften geregelt sind. Darüber hinaus werden langfristige Exportgeschäfte den übrigen Mitgliedsstaaten bekannt gegeben.

EU-Richtlinie (1998)

 

Die OECD

Neben den EU-spezifischen Regelungen gilt in der EU zudem das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits als bindendes Recht.

Die OECD – Organization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) wurde 1960 in Paris als internationale Organisation gegründet. Derzeit zählt die OECD 38 Mitglieder, die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Marktwirtschaft bekennen.

OECD (Englisch)

Das OECD-Arrangement

Das OECD-Arrangement gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Die wichtigsten Regelungen des Abkommens betreffen folgende Bereiche:

  • Höhe der Anzahlung
  • Lokale Kosten
  • Maximale Kreditlaufzeiten
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Mindestzinssätze „CIRRs“ (Commercial Interest Reference Rate)
  • Mindestprämien für das politische und wirtschaftliche Risiko
  • Hilfskredite
  • Projektfinanzierung
  • Einzelne Sektoren sind in sogenannten Sektorabkommen geregelt

OECD-Abkommen (Englisch)

OECD-Sektorabkommen: Chance für österreichische Unternehmen

Die OECD-Sektorabkommen regeln spezielle Finanzierungs- und Absicherungsanforderungen von Projekten in ausgewählten Sektoren. Österreichische Unternehmen sind weltweit im Infrastrukturbereich erfolgreich tätig und profitieren vor allem von den Sektorabkommen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasserprojekte.

Durch die weltweit steigende Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien ergibt sich ein beachtliches Wachstumspotenzial. Für Österreichs Unternehmen eröffnen sich damit große Chancen.

OECD EXPORT CREDITS SECTOR UNDERSTANDINGS (auf Englisch)

Eisenbahninfrastruktur

Längere Kreditlaufzeiten für Eisenbahninfrastruktur-Projekte kommen den Finanzierungserfordernissen in diesem Geschäftszweig entgegen, in dem die österreichische Exportwirtschaft traditionell sehr stark ist.

Berner Union (BU)

Die Berner Union (BU) ist der internationale Zusammenschluss von Exportkredit- und Investitionsversicherungen. Die Ziele der Berner Union sind die Förderung von Exportkrediten und Auslandsinvestitionen, die Schaffung von international anerkannten Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Welthandel und eine umfangreiche Kooperation der Mitglieder.

BERNER UNION (Englisch)

Den Operational Guidelines verpflichtet

Die wesentlichen Standards sind in den Guiding Principles and Operational Guidelines festgehalten.

Guiding Principles and Operational Guidelines (Englisch)

Vereinigung mit langer Tradition und großen Volumina

Die Mitglieder der BU versicherten 2020 neue Exportkreditgeschäfte und Direktinvestitionen in Höhe von rund 1.800 Milliarden US-Dollar. Zirka 13 % des globalen grenzüberschreitenden Handels werden von diesen Institutionen abgesichert.

Die BU wurde 1934 gegründet und hat ihren Sitz in London. Der BU gehören 83 Mitglieder aus 66 Ländern der Erde an. 4 Mitglieder sind Mulitilaterale Institutionen.

MITGLIEDER DER BERNER UNION

Fachglossar der Berner Union

Die BU hat ein viersprachiges Fachwörterbuch für die Exportwirtschaft erarbeitet.

Fachwörterbuch der BU

Umschuldungen im Pariser Club

Im so genannten Pariser Club werden bundesgarantierte Forderungen und Forderungen aus Entwicklungshilfekrediten verhandelt und umgeschuldet. Umschuldungen sind Vereinbarungen zu jenen Auslandsschulden eines Schuldnerlandes, die aus Lieferungen und Leistungen stammen und die in den Gläubigerländern im Rahmen ihres jeweiligen Exportgarantiesystems versichert oder dem staatlichen Entwicklungshilfebereich zuzuordnen sind.

Der Pariser Club bildet sich im Anlassfall aus einer Gruppe öffentlicher Gläubiger, der zurzeit 22 regelmäßig partizipierende Länder angehören. An den Sitzungen, die unter französischem Vorsitz stattfinden, nehmen auch Repräsentantinnen und Repräsentanten internationaler Finanzinstitutionen teil. Österreich ist durch das Bundesministerium für Finanzen und die OeKB vertreten, die eine beratende Funktion hat.

Ziel: Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit hoch verschuldeter Staaten

Ziel des Pariser Clubs ist es, die Kreditwürdigkeit hoch verschuldeter Länder langfristig wiederherzustellen, indem deren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gläubigergemeinschaft innerhalb des Pariser Clubs über einen längeren Zeitraum zum Marktzinssatz erstreckt werden. Durch Beteiligung aller Gläubigerländer soll eine neue Kreditwürdigkeit erreicht werden. Die multilateral festgelegten Rahmenbedingungen setzt jedes Gläubigerland bilateral mit dem Schuldnerland um.

Umschuldung mit Vorteilen für alle

Eine Umschuldung bringt allen Beteiligten Vorteile – der Republik Österreich, dem Schuldnerland, aber auch den Banken und Exporteuren:

  • Offene Forderungen werden neu geregelt und einbringlich gemacht.
  • Nicht aus der Bundesgarantie entschädigte Forderungsansprüche der Garantienehmer werden mitvertreten und nach Maßgabe von Zahlungen des Schuldnerlandes getilgt.
  • Das Schuldnerland erhält durch die über einen längeren Zeitraum erstreckten Rückzahlungen eine finanzielle Atempause und soll so auf die Märkte zurückkehren können.
  • Mehr Übersichtlichkeit: Ein neues Abkommen tritt an die Stelle von vielen Einzelgeschäften

Konzessionelle Umschuldung

Seit 1999 wurden für die ärmsten Schuldnerländer schrittweise Schuldenerleichterungen vereinbart. Die gewährten Schuldenreduktionen lagen dabei zwischen 33 % und 80 %. Im Juni 1999 wurde die so genannte „erweiterte HIPC“-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries) beschlossen, die Schuldenreduktionen von 90 % oder mehr für hoch verschuldete arme Länder, vor allem in Afrika, ermöglicht. Österreich erlässt 100 % der Schulden dieser Länder bilateral im Rahmen einer EU-weiten Initiative.

Für Fragen zu Umschuldungen

Service Center Forderungsmanagement

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T +43 1 53127-1719
forderungsmanagement@oekb.at

Umschuldungsdaten per 31. Dezember 2022

Die OeKB verwaltet Umschuldungskredite gegenüber 12 Ländern. Das Umschuldungsvolumen beträgt rund 1,2 Mrd. Euro (exkl. Verzugszinsen). Davon entfallen auf die Schuldnerländer aus Asien rund 32,5 %, auf jene aus Lateinamerika rund 41,1 %. Der Anteil Afrikas beträgt rund 20,7 %, jener Osteuropas rund 5,7 %.

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