Umweltinformation ist uns ein Anliegen. Die Erfahrung zeigt, dass eine freiwillige und aktive Information die Projektanliegen fördert.
Darüber hinaus ist im österreichischen Umweltinformationsgesetz der freie Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen verankert, die im Rahmen der bundesgarantierten Geschäftsfälle vorliegen.
Zu Kategorie A zählen Projekte, die signifikant negative Umweltauswirkungen haben können.
Zu Kategorie A zählen Projekte, die signifikant negative Umweltauswirkungen haben können. Kategorie-B-Projekte sind solche, die negative Auswirkungen haben können, aber in geringerem Ausmaß als bei Kategorie-A-Projekten.