Das Staudammprojekt Ilisu stellt einen absoluten Sonderfall dar. Erstmals wurde hier eine Haftung zurückgezogen.
2000/2001
Ein Vorgängerprojekt ("Ilisu alt") wird von Exportkreditagenturen (ECAs) aus anderen OeCD–Ländern wegen fehlender Pläne zu Umwelt- und Umsiedlungsfragen abgebrochen.
November 2005
Die Türkei forciert ein deutlich überarbeitetes Projekt für ein Kraftwerk "Ilisu neu" und veröffentlicht den Environmental Impact Assessment Report (EIAR) und den Resettlement Action Plan (RAP) auf der Website des Ilisu-Konsortiums www.ilisu-wasserkraftwerk.com (nicht mehr online).
Dezember 2005
Die drei Exportkreditagenturen OeKB (Österreich), Euler Hermes (Deutschland) und SERV (Schweiz) erhalten Anträge für staatliche Exportgarantien. Die ECAs nehmen die Prüfung auf und geben dies öffentlich bekannt.
2006
Projektprüfung, Gespräche mit Konsortium und Projektbetreibern, vertiefte Prüfung unter Einbeziehung externer Experten und unter Berücksichtigung der NGO-Kritik und der Eindrücke von Vor-Ort-Besuchen im August 2006.
2.- 6. Oktober 2006
Final Assessment Meeting (FAM); ECAs und Projektbetreiber DSI (Wasserbauamt des türkischen Energieministeriums) einigen sich auf Maßnahmen, Zeitpläne und Dokumentationsverpflichtungen (Agreed Minutes). Diese Agreed Minutes enthalten 150 vollständig zu erfüllende Terms of Reference (TORs) zu Umweltfragen, Umsiedlungsfragen und zum Umgang mit Kulturgütern. Die Project Implementation Unit (PIU) und ein unabhängiges Committee of Experts (CoE) werden fixiert.
6. November 2006
Das Bundesministerium für Finanzen erteilt die bedingte grundsätzliche Zusage (Promesse).
28. März 2007
Österreich, Deutschland und die Schweiz erteilen die endgültigen Exportrisikoversicherungen.
Laufendes Monitoring und Beratung der Projektbetreiber bei der Umsetzung der vereinbarten Auflagen (TORs) durch das unabhängige Expertenkomitee. Laufendes Reporting und Veröffentlichung von Expertenberichten.
7. Oktober 2008
Umweltstörungsanzeige durch die drei ECAs an das Lieferkonsortium mit Frist von 60 Tagen, Ablauf am 12. Dezember 2008. Grund: Expertenkomitee meldet wiederholt ungenügende Erfüllung der Auflagen, vertraglich fixierter Mechanismus bei Nichterfüllung wird mit Umweltstörungsanzeige wirksam.
23. Dezember 2008
Laut Verträgen notwendige Suspendierung der Lieferverträge für eine Frist von 180 Tagen (Ablauf am 6. Juli 2009) aufgrund ungenügender Erfüllung der Auflagen.
7. Juli 2009
Vertragsgemäße Aufhebung der Exportrisikoversicherungen aufgrund ungenügender Erfüllung der Auflagen.
Das Lieferkonsortium (beteiligte Unternehmungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in der Türkei) werden von den drei ECAs angewiesen, die Projektverträge mit dem DSI aufzuheben.
Die Banken müssen ihre Kredite kündigen.