Handels- und Wettbewerbsfragen sind zentrale Themenbereiche in der Europäischen Union. Soll ein Exportgeschäft abgesichert werden, sind auch EU-Regeln zu beachten.
In vielen Fällen stellt die mit öffentlicher Unterstützung gewährte Exportkreditversicherung ein wesentliches Kriterium für das Zustandekommen eines Exportgeschäftes dar.
Angleichung für alle Mitgliedsstaaten
Jeder Mitgliedsstaat hat sein eigenes Kreditversicherungssystem und unterschiedliche Deckungsbedingungen. Dies kann zu ungleichen Bedingungen für die Exporteure in der Europäischen Union und dadurch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Der gesamte Bereich der staatlichen Exportförderung wird im EU-Recht einerseits unter dem Gesichtspunkt der "Gemeinsamen Handelspolitik" und andererseits unter dem Blickwinkel "Staatliche Beihilfen" behandelt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits in der EU bindendes Recht ist.
Wichtige Grundlagen
Die neben dem OECD-Arrangement wesentlichsten Regelungen in der EU sind:
Ferner werden Exportgeschäfte mit einer Kreditlaufzeit von über 5 Jahren den übrigen Mitgliedstaaten im Konsultationsverfahren bekanntgegeben.