Im Falle einer Neuemission wird für die Berechnung der Nominalverzinsung die gewichtete Durchschnittsrendite der kompetitiven Zuteilungen herangezogen. Die Nominalverzinsung der Anleihe, die auf 0,05 % gerundet wird, wird dermaßen festgesetzt, dass diese Durchschnittsrendite mit einem Durchschnittskurs dargestellt werden kann, der unter Berücksichtigung des laufzeitabhängigen Aufschlages (1,05 % bei 5 Jahren, 1,50 % bei 10 Jahren) möglichst nahe bei 100 % liegt.
Im Falle einer Aufstockung (Kursauktion) entspricht der offizielle Emissionskurs dem gewichteten Durchschnittskurs der kompetitiven Zuteilungen zuzüglich des laufzeitabhängigen Aufschlages.