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  Nicht-kompetitives Verfahren 

15% des kompetitiven Emissionsvolumens wird den Auktionsteilnehmern im Anschluss an das kompetitive Verfahren zusätzlich für nicht-kompetitive Gebote zur Verfügung gestellt.

Die Banken haben das Recht, bis zum Tag nach der Auktion um 11:00 Uhr MEZ zum Durchschnittskurs der kompetitiven Zuteilungen, nicht-kompetitive Gebote via ADAS zu stellen. Der Anspruch der einzelnen Auktionsbank richtet sich nach dem gewichteten Durchschnitt der kompetitiven Zuteilungen (in %) der vorangegangenen zwei Auktionen und nach festgelegten Sekundärmarktkriterien.



Kontakt

Geschäftsstelle für Bundesanleihen

Tel. +43 1 53127-2498

Fax +43 1 53127-5233

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