Der Verhaltenskodex enthält Regeln, die den europäischen Kapitalmarkt harmonisieren und den internationalen Wertpapierverkehr beleben sollen.
Entstehung und Ziele des Verhaltenskodex
Alle Mitglieder der Federation of European Securities Exchanges (FESE), der European Association of Central Counterparty Clearing Houses (EACH) und der European Central Securities Depositories Association (ECSDA) haben sich am 31. Oktober 2006 auf einen Verhaltenskodex für Clearing und Settlement geeinigt.
Mit diesem freiwilligen Verhaltenskodex leisten die Börsen, Clearinginstitute und Zentralverwahrer einen aktiven Beitrag zur Effizienzsteigerung und weiteren Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes.
Der Verhaltenskodex soll nicht nur eine erhöhte Transparenz bei Preisen und Serviceleistungen im grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäft gewährleisten, sondern auch den internationalen Wertpapierverkehr beleben. Durch technische Schnittstellen für die Interoperabilität der verschiedenen Plattformen, getrennte Kontenführung und neu strukturierte Dienstleistungen werden die Marktteilnehmer künftig Clearing, Settlement und Verwahrung bei verschiedenen Häusern ordern können.
Auch die Oesterreichische Kontrollbank AG in ihrer Funktion als CentralSecuritiesDepository.Austria (CSD.Austria) hat den Verhaltenskodex unterzeichnet. Im Rahmen des General Implementation Report wird jährlich die Einhaltung des Verhaltenskodex überprüft. Hierfür werden zu den Kernthemen des Verhaltenskodex Self Assessment Reports (SARs) erstellt, die zum Teil auch vom Wirtschaftsprüfer der OeKB überprüft werden. Die OeKB erfüllt den Verhaltenskodex in allen Punkten.
Umsetzungsmaßnahmen der OeKB