Ein ADC ist ein Inhaberwertpapier, das den Anspruch verbrieft, das zugrunde liegende Wertpapier übertragen zu erhalten.
OeKB als ADC-Aussteller
Die OeKB als ein von einer Geschäftsbank beauftragter ADC-Aussteller hält die zugrunde liegenden Wertpapiere (Shares) für die ADC-Inhaber.
Die OeKB stellt ADCs insbesondere für ausländische Unternehmen aus, welche ihre Namenswertpapiere auch an der Wiener Börse handelbar machen möchten.
Rechte und Pflichten an ADC-Inhaber weitergereicht
Rechte und Pflichten, die der OeKB aus der Innehabung der Shares zukommen, werden unverändert an die ADC-Inhaber weitergereicht. Inhaber von ADCs sind in allen zentralen Aktionärsrechten einem unmittelbaren Aktionär gleichgestellt. Das inkludiert das Teilnahme-, Stimm- und Fragerecht im Zusammenhang mit Hauptversammlungen sowie das Recht auf Ausschüttungen aus und Teilnahme an Kapitalmaßnahmen.
Kursentwicklung entspricht zugrunde liegendem Wertpapier
Aus der rein abwicklungstechnischen Funktion des ADC ist ersichtlich, dass das ADC selbst keinen inneren Geldwert verbrieft. Die Kursentwicklung des ADC entspricht der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Wertpapiers. Notiert das zugrunde liegende Wertpapier an keiner Börse, so orientiert sich der Kurs des ADC direkt am Wert des zugrunde liegenden Wertpapiers.