Erforderliche Informationen für die Zuteilung einer ISIN
Eine ISIN kann durch ein Kreditinstitut, durch den Emittenten oder dessen Bevollmächtigten beantragt werden.
Für die Zuteilung einer ISIN ist die Bekanntgabe der Emissionsbedingungen, mit zumindest den folgenden Informationen, erforderlich:
- Genaue Bezeichnung des Wertpapiers
- Wertpapierart
- Name und Sitz des Emittenten
- Name und Sitz des Emissionshauses (Lead Manager oder Management Group) bei Schuldverschreibungen
- Name und Sitz der Verwahrstelle
- Währung
- Kuponfälligkeit
- Emissionstag/Laufzeitbeginn
- Tilgungstermin
- Bezugsfrist
- Dividendenberechtigung
- Kleinste Stückelung
- Verwahrmöglichkeit (Sammelurkunde etc.)
- Emissions-/Kapitalbetrag
- Emissionskurs/Tilgungskurs
- Börsenzulassung
- Zinssatz (wenn variabel: genaue Berechnungsmethode)
- Haftung bzw. Sicherstellung
- Besondere Charakteristika (Tilgungsmodalitäten, Kündigung etc.)
Für die Vergabe einer ISIN für Investment- und Immobilienfonds steht das OeKB Stammdatenblatt als Download zur Verfügung.
Anfordern von ISINs über Online Client oder XML-Schnittstelle
Zum Anfordern von ISINs steht Emittenten die Web-Applikation ISIN Services zur Verfügung. Sie können die Anforderungsdaten manuell - durch Eingabe der erforderlichen Informationen in die entsprechenden Datenfelder - erfassen. Oder sie übermitteln die Daten – zu beliebig vielen ISINs - mittels CSV-File. In einem Journal können Emittenten zusätzlich den Status der ISIN-Vergabe verfolgen oder historische Anforderungen einsehen. Die ISIN Services sind über das OeKB Login Portal (https://login.oekb.at), das einen zentralen Zugang zu IT-unterstützten OeKB Services bietet, erreichbar.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über eine IT-Schnittstelle ISIN-Anforderungen und -Änderungen im standardisierten XML-Format zu übermitteln. Über dieselbe Schnittstelle können auch Meldungen zum Emissionskalender gem. KMG sowie die Weiterleitung der Anleiheneuemissionen an den Issuer Information Upload automatisiert durchgeführt werden.