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  Gesellschaftsrechts Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) 

Durch das GesRÄG 2011 entstanden bei Emittenten Änderungsanforderungen zu bestehenden Wertpapierurkunden. Insbesondere haben nicht börsennotierte Unternehmen von Inhaber- auf Namensaktien umzustellen, und börsennotierte Unternehmen ihre Inhaberaktien künftig in Sammelurkunden zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank (CSD.A) zu hinterlegen.

 

Details zur Umstellung und empfohlene Maßnahmen finden Sie im GesRÄG-Leitfaden für Emittenten (siehe Downloads).

Musterurkunden

Verwenden Sie folgende Vorlagen für die Umstellung von Wertpapierurkunden gemäß GesRÄG 2011 oder wenden Sie sich an das Service Center.

 

 Beschreibung Musterurkunde
Sammelurkunde für Inhaberaktien
mit Nennwert
 Inhaberaktie mit Nennwert
Sammelurkunde für Inhaberaktien
mit Nennwert und veränderbarem Gesamtnennbetrag
Inhaberaktie mit Nennwert und veränderbarem Gesamtnennbetrag
Sammelurkunde für Inhaberaktien ohne Nennwert  Inhaberaktie ohne Nennwert
Sammelurkunde für Inhaberaktien ohne Nennwert und veränderbarem Stand Inhaberaktie ohne Nennwert und veränderbarem Stand
Sammelurkunde für Namensaktien mit Nennwert Namensaktie mit Nennwert
Sammelurkunde für Namensaktien mit Nennwert und veränderbarem Gesamtnennbetrag Namensaktie mit Nennwert und veränderbarem Gesamtnennbetrag
Sammelurkunde für Namensaktien ohne Nennwert Namensaktie ohne Nennwert
Sammelurkunde für Namensaktien ohne Nennwert und veränderbarem Stand Namensaktie ohne Nennwert und veränderbarem Stand



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