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Issuer Information Upload
Seit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie sind Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, verpflichtet vorgeschriebene Informationen bekannt zu geben. Die OeKB stellt dafür Infrastruktur zur Verfügung, mit der diese Meldungen schnell und einfach erledigt werden können.
Die OeKB betreibt seit 2007 das im Börsegesetz vorgeschriebene System für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Zurverfügungstellung von Meldungen (§86). Emittenten nutzen dafür die userfreundliche Webapplikation Issuer Information Upload, um ihre Informationen zu übermitteln. Die Originaldokumente des Emittenten werden gespeichert und sind unmittelbar nach Übermittlung im Issuer Information Center (http://issuerinfo.oekb.at) für jedermann kostenlos abrufbar.
Mehr zu Meldungen §86 BörseG über den Issuer Information Upload