Emittenten übermitteln Hebelmeldungen an die OeKB, um von der KESt befreit zu werden.
Vorgehensweise zur KESt-Befreiung
Die OeKB nimmt in ihrer Funktion als Meldestelle gem. KMG Informationen von den Anbietern von Hebelprodukten entgegen. Diese Anbieter geben den untergeordneten anfänglichen Kapitaleinsatz bekannt (iSd Wartungserlasses des BMF v. 2.1.2006, GZ 010203/0662-VI/6/2005, Rz 6197b iVm Rz 7757a). Weiters werden der OeKB die jeweils geltenden Wertpapierbedingungen übermittelt.
Die auf Basis des Wartungserlasses gemeldeten Emissionen werden auf www.profitweb.at unter KESt-freie Hebelprodukte veröffentlicht. Auf Anfrage einer kuponauszahlenden Stelle stellt die OeKB die vom Anbieter hinterlegten Wertpapierbedingungen zur Verfügung. Die Daten können als Word-Datei (Meldebedingungen) und als Excel-Datei mittels Meldeformular übermittelt werden.
Fristen für Einlangen der Daten bei der Meldestelle
Inländische Emittenten
Die Informationen sind vollständig bis spätestens 15:00 Uhr am Tag des Laufzeitbeginns per E-Mail an wertpapierdaten@oekb.at zu übermitteln.
Ausländische Emittenten
Die Informationen (inkl. Bedingungen) sind vollständig bis spätestens 15:00 Uhr am Tag des erstmaligen Anbietens des Produktes am österreichischen Markt per E-Mail an wertpapierdaten@oekb.at zu übermitteln.
Informationen gelten als an einem Geschäftstag übermittelt, wenn sie an diesem Geschäftstag bis spätestens 15:00 Uhr auf dem Server der Meldestelle eingelangt sind. Geschäftstage der Meldestelle sind alle Bankarbeitstage, ausgenommen Karfreitag.
Neuregelung ab 1.April 2012
Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird die OeKB ab 1. April 2012 keine Meldungen iSd Wartungserlasses des BMF v. 2.1.2006, GZ 010203/0662-VI/6/2005, Rz 6197b iVm Rz 7757a entgegen nehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden Hebelmeldungen nicht mehr verarbeitet.
Die Liste der KESt-freien Hebelprodukte (Meldungen bis 31. März 2012) ist weiterhin unter www.profitweb.at abrufbar.