Die OeKB sammelt und veröffentlicht KESt- und EU-QuSt-Daten zu Investmentfonds.
Seit Inkrafttreten der Fonds-Melde-Verordnung am 1. April 2012 melden sowohl in- als auch ausländische Kapitalanlagegesellschaften, deren Fonds den Status
„KESt-Meldefonds“ haben, ihre Steuerdaten an die OeKB. Sie liefern ihre Meldungen bei Ausschüttungen sowie einmal jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung). Inländische Fonds müssen dies innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres machen, ausländische Fonds haben
dafür sieben Monate Zeit.
Fondsmeldedaten via Profitweb abrufbar
Die OeKB sammelt die Daten und veröffentlicht diese anhand einer täglich aktualisierten Liste aller KESt-Meldefonds via www.profitweb.at. Auch eine Aufstellung jener Fonds, die den Status des KESt-Meldefonds verloren haben ist auf dieser Site ersichtlich.
Die jeweils aktuellen Werte zur EU-QuSt können auf www.profitweb.at ebenfalls unentgeltlich abgefragt werden, sofern der OeKB die entsprechenden Beträge von Fondsgesellschaften gemeldet wurden.
Die OeKB trägt mit der Bereitstellung der Infrastruktur für KESt-Meldungen zu Investmentfonds zur praktikablen Abwicklung der Meldeerfordernisse bei und hat damit die Grundlage zur Endbesteuerung dieser Fonds geschaffen.