Die OeKB hat bis 31. März 2012 Hebelmeldungen von Emittenten entgegen genommen, um diese von der KESt zu befreien.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen nimmt die OeKB seit 1. April 2012 keine Meldungen iSd Wartungserlasses des BMF v. 2.1.2006, GZ 010203/0662-VI/6/2005, Rz 6197b iVm Rz 7757a entgegen. Ab diesem Zeitpunkt werden Hebelmeldungen nicht mehr verarbeitet.
Die Liste der KESt-freien Hebelprodukte (Meldungen bis 31. März 2012) ist weiterhin unter www.profitweb.at abrufbar.
Bisherige Vorgehensweise zur KESt-Befreiung
Die OeKB hat in ihrer Funktion als Meldestelle gem. KMG Informationen von den Anbietern von Hebelprodukten entgegen genommen. Diese Anbieter gaben den untergeordneten anfänglichen Kapitaleinsatz bekannt (iSd Wartungserlasses des BMF v. 2.1.2006, GZ 010203/0662-VI/6/2005, Rz 6197b iVm Rz 7757a). Weiters wurden der OeKB die jeweils geltenden Wertpapierbedingungen übermittelt.
Die auf Basis des Wartungserlasses gemeldeten Emissionen werden in www.profitweb.at unter KESt-freie Hebelprodukte veröffentlicht. Auf Anfrage einer kuponauszahlenden Stelle stellt die OeKB die vom Anbieter hinterlegten Wertpapierbedingungen zur Verfügung.