Emittenten übermitteln wichtige Informationen für Investoren an das Issuer Information Center.
EU-Vorgabe erleichtert Emittenten Erfüllung der Informationspflicht
Im Zuge der Umsetzung der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG in nationales Recht wurde ein Prozess für die zentrale Speicherung von Emittenteninformationen geschaffen, der Emittenten die Erfüllung ihrer Informationspflichten erleichtert. Vorgeschriebene Informationen können schnell und einfach über den Issuer Information Upload übermittelt werden und stehen anschließend unter http://issuerinfo.oekb.at zur Verfügung.
Auch optionale Meldungen erfasst
Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus besteht seitens der Emittenten der Bedarf, weitere wichtige Informationen einfach, schnell und sicher an Investoren weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere für:
- Hauptversammlungs-Einberufung
- Hauptversammlungs-Ergebnisse
- Kapitalmaßnahmen wie Zinsanpassung, Ausschüttung, etc.
Der für Meldungen gemäß § 86 BörseG eingerichtete Prozess der elektronischen Dokumentenübermittlung steht daher auch für diese optionalen Meldetypen bzw. Meldungen gem. AktG zur Verfügung. Die von Emittenten über diesen bewährten Weg übermittelten Informationen sind für Investoren im Issuer Information Center abrufbar.
Prozess der Dokumentenübermittlung
