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  Die zentrale Gegenpartei in Deutschland 

Börsegeschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), die in CCP-fähigen Instrumenten abgeschlossen werden, müssen über die EUREX Clearing AG als zentrale Gegenpartei abgewickelt werden.

Die Rolle der EUREX Clearing AG

Ziel des Einsatzes einer zentralen Gegenpartei ist die Beseitigung des Kontrahentenrisikos für Handelsteilnehmer. Der zentrale Kontrahent übernimmt Ausfallsrisiken bei Nichterfüllung von Liefer- oder Zahlungsvereinbarungen durch Käufer oder Verkäufer. 

 

Durch Netting wird die Zahl der abzuwickelnden Wertpapiergeschäfte deutlich reduziert. Die CCP ermittelt pro Handelstag eine Nettoposition pro Wertpapier-Gattung (ISIN) und Börseteilnehmer. Der Saldo wird dem Sammelbestand auf dem Depot des Börseteilnehmers gutgeschrieben oder angelastet.

 

Im Fall des Lieferverzugs (S+5) wird ein Eindeckungsverfahren gemäß den Buy-In-Richtlinien der Eurex Clearing AG eingeleitet.

CCP-Geschäfte einfach über die OeKB abwickeln

Die OeKB ist General Clearing Member (GCM) der EUREX Clearing AG. Für Börseteilnehmer, die selbst keine Clearing Lizenz besitzen, tritt die OeKB als Vertragspartner anstelle des Handelsteilnehmers ein. Im Custody Clearing Link wird somit der zentrale Kontrahent und nicht der Börseteilnehmer als Geschäftspartner angezeigt. In der Funktion des GCM übernimmt die OeKB auch die Rolle des Abwicklungsinstitutes.

 

Für Aktien in Girosammelverwahrung, die an der FWB auf dem Parkett oder über XETRA gehandelt werden, erfolgen Clearing und Abwicklung innerhalb des CCP.

 

Zur Auflistung CCP-fähiger FWB Instrumente  



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