Der Emissionskalender ist eine Vorschau sämtlicher geplanter Emissionsvorhaben in Österreich und trägt somit bei, Art und Umfang der zu erwartenden Kapitalmarktbeanspruchung angemessen einzuschätzen.
Meldung
Wertpapiere oder Veranlagungen sind zum Emissionskalender zu melden, wenn sie erstmals in Österreich angeboten werden. Weitere Angebote derselben Wertpapiere oder Veranlagungen sind - unbeschadet einer allfälligen Prospektpflicht gem. § 2 KMG - nicht zu melden. Sowohl öffentliche als auch nicht öffentliche Angebote unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht nach § 13 KMG.
| Meldezeitpunkt |
ehestmöglich, vor Angebotsbeginn |
| Meldeart / Meldeumfang |
Meldungen zum Emissionskalender sind im Rahmen der Online Meldestelle zu übermitteln. Informationen zu Meldeart und -umfang finden Sie in der dort vorliegenden Dokumentation. |
Online Meldestelle NEU seit 1. Jänner 2012
Die Online Meldestelle wurde technisch erneuert und steht seit 1. Jänner 2012 mit neuen zusätzlichen Meldewegen (XML-Schnittstelle) zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Meldefelder inhaltlich adaptiert. Informationen zur XML-Schnittstelle finden Sie auf der Projektwebsite.
Die neue Online Meldestelle und den Emissionskalender finden Sie seit 1. Jänner 2012 unter https://meldestelle-online.oekb.at.
Eine Testversion steht Ihnen parallel unter https://meldestelle-online-test.oekb.at/ zur Verfügung.
Gebühr
| 1. bis 500. |
150 Euro |
| 501. bis 1000. |
75 Euro |
| 1001. bis 2000. |
37,50 Euro |
Der resultierende Maximalbetrag stellt in weiterer Folge einen pauschalen Kostenersatz je Emittent dar.
Als Berechnungsbasis für diese Staffelung werden sämtliche gemeldete Emissionen zum Emissionskalender gem. KMG eines Emittenten innerhalb eines Kalenderjahres (01.01. bis 31.12.) herangezogen, die über die Online Meldestelle übermittelt werden, unabhängig von der Wertpapierklasse des gemeldeten Wertpapiers.
Seit dem 1. Jänner 2012 wird für Meldungen, die nicht über die Online Meldestelle übermittelt werden, eine fixe Gebühr von 200 Euro exkl. USt pro Emission(inkludiert eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 50 Euro) eingehoben. Die degressive Staffelregelung entfällt in diesem Fall.