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  Fristen 

In Erfüllung des Kapitalmarktgesetzes ist die Einhaltung von Fristen zu berücksichtigen. 

Typ Zeitpunkt
Meldung zum Emissionskalender Ehestmöglich, jedenfalls vor Beginn des Angebotes
Prospekthinterlegung gem. KMG Spätestens einen Bankarbeitstag vor Beginn des öffentlichen Angebotes bzw. der Börsezulassung, jedoch spätestens am Tag der Veröffentlichung
Veröffentlichung des Prospektes gem. KMG Spätestens einen Bankarbeitstag vor Beginn des öffentlichen Angebotes bzw. der Börsenzulassung
Hinterlegung und Veröffentlichung von Prospektnachträgen Unverzüglich



Kontakt

Meldestelle gem. KMG

Tel. +43 1 53127-2429

Fax +43 1 53127-5233

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