Die Meldestelle gibt Auskunft über die Einhaltung der Publizitätsbestimmungen nach dem KMG, die von Anbietenden am Kapitalmarkt zu erfüllen sind. Sie stellt auf Verlangen Abschriften der bei ihr hinterlegten Prospekte gem. KMG, BörseG, InvFG und ImmoInvFG zur Verfügung.
Prospektabschriften werden als Hardcopy oder elektronisch als PDF entgeltlich zur Verfügung gestellt. Schicken Sie bitte eine konkrete Anfrage an meldestelle@oekb.at
Folgende Kosten (exkl. USt) werden in Rechnung gestellt:
- Hardcopies: 0,36 Euro/Seite
- Elektronische Abschriften als PDF: 10 Euro/Prospekt
Prospekt und KID-Website
Kapitalanlagegesellschaften können folgende Fondsdokumente in der jeweils aktuellen Version der Öffentlichkeit über die Prospekt- und KID-Website (http://meldestelle-online.oekb.at) bereitstellen:
- Prospekte und Prospektänderungen
- Kundeninformationsdokumente (KIDs)
- Rechenschaftsberichte
- Halbjahresberichte
- Prüfberichte
Die Bereitstellung gilt nicht als Veröffentlichung im Sinne der investmenfondsgesetzlichen Bestimmungen (§ 136 Abs. 3 InvFG). Die Bereitstellung ist ferner nicht als Auskunft über die Gesetzmäßigkeit der Hinterlegung dieser Dokumente, deren Unterfertigung oder über die Publizitätsdaten zum jeweiligen Dokument zu verstehen (keine Anfragenbeantwortung nach § 129 Abs. 2 InvFG iVm § 12 Abs 2 KMG). Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an die Mitarbeiter der Meldestelle.