Für die Kontrolle von Veranlagungsprospekten durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Haftpflichtversicherung gem. § 8 Abs. 2 KMG erforderlich, die der Meldestelle spätestens mit Angebotsbeginn oder bei Hinterlegung des kontrollierten Prospektnachtrages nachzuweisen ist (MStForm-VB).
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) führt eine Liste geeigneter Prospektkontrollore.
Zur Liste geeigneter Prospektkontrollore
Die FMA führt ferner ein Unternehmensverzeichnis, das die in Österreich zum Geschäftsbetrieb berechtigten Versicherungsunternehmen auflistet.
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Bitte verwenden Sie folgende, mit der FMA abgestimmte, Formulare:
Formular Versicherungsbestätigung - MStForm-VB
Formular Versicherungsbestätigung für Lloyds - MStForm-VBLloyds
Vollmacht zur Erteilung von Versicherungsbestätigungen - MStForm-VVM
Textversion der Formulare MStForm-VB und MStForm-VVM
Hinweis
Wird die Versicherungsbestätigung nicht durch das Versicherungsunternehmen selbst ausgestellt, ist bei erstmaliger Ausstellung oder bei Vorliegen einer nicht bis auf Widerruf lautenden Vollmacht, zusätzlich eine Bevollmächtigung des Ausstellers durch das Versicherungsunternehmen beizubringen (MStForm-VVM).