Kapitalmarkt Services
Direkt zum Inhalt springen
Willkommen

  Versicherungsbestätigungen 

Für die Kontrolle von Veranlagungsprospekten durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Haftpflichtversicherung gem. § 8 Abs. 2 KMG erforderlich, die der Meldestelle spätestens mit Angebotsbeginn oder bei Hinterlegung des kontrollierten Prospektnachtrages nachzuweisen ist (MStForm-VB).

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) führt eine Liste geeigneter Prospektkontrollore.

 

Zur Liste geeigneter Prospektkontrollore

 

Die FMA führt ferner ein Unternehmensverzeichnis, das die in Österreich zum Geschäftsbetrieb berechtigten Versicherungsunternehmen auflistet.

 

Zum FMA-Unternehmensverzeichnis

 

Bitte verwenden Sie folgende, mit der FMA abgestimmte, Formulare:

 

Formular Versicherungsbestätigung - MStForm-VB

 

Formular Versicherungsbestätigung für Lloyds - MStForm-VBLloyds

 

Vollmacht zur Erteilung von Versicherungsbestätigungen - MStForm-VVM

 

Textversion der Formulare MStForm-VB und MStForm-VVM

Hinweis

Wird die Versicherungsbestätigung nicht durch das Versicherungsunternehmen selbst ausgestellt, ist bei erstmaliger Ausstellung oder bei Vorliegen einer nicht bis auf Widerruf lautenden Vollmacht, zusätzlich eine Bevollmächtigung des Ausstellers durch das Versicherungsunternehmen beizubringen (MStForm-VVM).



Kontakt

Meldestelle gem. KMG

Tel. +43 1 53127-2429

Fax +43 1 53127-5233

E-Mail senden