Die Meldestelle fungiert als Hinterlegungsstelle für Prospekte nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG), dem Börsegesetz (BörseG), dem Investmentfondsgesetz (InvFG) und dem Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).
Die Meldestelle überprüft die Prospekte, die ihr anlässlich von Börsezulassungen und öffentlichen Angeboten von Wertpapieren und sonstigen Veranlagungen (§ 1 Abs 1 Z 3 u 4 KMG) vorgelegt werden, auf die formell gesetzmäßige Übernahme der Prospekthaftung. Sie verwahrt ferner die Prospekte bis zum Ablauf von 15 Jahren ab Hinterlegung und trägt somit unter anderem zur Beweissicherung kapitalmarktrelevanter Informationen bei.
Hinterlegung
Die Hinterlegung der Prospekte hat im Original mit den erforderlichen Unterschriften bei der Meldestelle spätestens am Tag der Veröffentlichung zu erfolgen.
Bei Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds sind sowohl der unterfertigte vereinfachte als auch vollständige Prospekt sowie deren Änderungen zu hinterlegen. Vereinfachte Investmentfondsprospekte sind ab dem 1. September 2011 durch das Kundeninformationsdokument (KID) zu ersetzen. Für die Umstellung ist gem § 195 InvFG 2011 ein Übergangszeitraum bis zum 1. Juli 2012 vorgesehen.
Investmentfondsprospekte und KIDs ausschließlich elektronisch hinterlegen
Seit dem 1. September 2011 muss die Hinterlegung von Investmentfondsprospekten und KIDs gem. § 129 InvFG 2011 ausschließlich in elektronischer Form über das Übermittlungs- und Hinterlegungssystem der OeKB ('UeHS') durch registrierte User erfolgen. Darüber hinaus können mit der öffentlich zugänglichen 'Prospekt- und KID-Website' hinterlegte Dokumente eingesehen und downgeloadet werden.
'UeHS' und 'Prospekt- und KID-Website' finden Sie unter der Online-Meldestelle https://meldestelle-online.oekb.at.
Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Hinterlegung regelt die Übermittlungs- und Hinterlegungsverordung ('ÜHV') der FMA. Zur ÜHV
OeKB - Meldestelle gem. KMG
Strauchgasse 1-3 / 5. Stock
1010 Wien
Mo - Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 15:00 Uhr
Meldungen zu Investmentfonds
Anzeigen gem. § 63 und § 65 InvFG haben mittels bereitgestelltem Formular an die Meldestelle unter meldestelle@oekb.at zu erfolgen.
Die Bemessung und Höhe der Kapitalertragssteuer auf die Ausschüttung und die ausschüttungsgleichen Erträge, die Zusammensetzung der Ausschättung und der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die sich daraus ergebende Quellensteuer gem. § 186 (2) InvFG sind an die Meldestelle unter fondsdaten@oekb.at zu melden. Weiterführende Informationen finden sie hier.
Vergütung für die Hinterlegung und Verwahrung von Prospekten
Prospekte gem. KMG und BörseG
Für Prospekte gem. KMG und BörseG wird für die gesamte Verwahrdauer von 15 Jahren (bis 09.08.2005: 12 Jahre) eine Vergütung in Höhe von 440 Euro (exkl. USt) verrechnet.
Prospekte gem. InvFG bzw. ImmoInvFG iVm § 12 KMG
Für Prospekte gem. InvFG bzw. ImmoInvFG iVm § 12 KMG stellt die Meldestelle ab 1. September 2011 folgende Vergütung (exkl. USt) für die gesamte Verwahrdauer in Rechnung:
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Erstmalige Prospekthinterlegung: 440 Euro pro Dokument
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Hinterlegungen von Prospektänderungen und deren Übersetzungen: 50 Euro pro Dokument
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Hinterlegungen von KIDs, deren Änderungen und Übersetzungen: 15 Euro pro Dokument
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für bereits vor dem 1. September 2011 hinterlegte Prospekte gelten Übergangsregelungen