Emittenten übermitteln vorgeschriebene Informationen an das Issuer Information Center der OeKB, die dort gespeichert und zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Novelle 2007 zum BörseG wurde die EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG in nationales Recht umgesetzt. Die OeKB wurde mit der Einrichtung eines Systems beauftragt, das vorgeschriebene Emittenteninformationen zentral speichert. Das Issuer Information Center dient der Entgegennahme, Speicherung und Zurverfügungstellung dieser Informationen.
Nähere Informationen zu Meldungen gemäß § 86 BörseG