Haftungen gem. ULSG

  Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz erleichtert Zugang zu Finanzierungsmitteln 

Die angespannte Lage am Finanzmarkt und die aktuelle Wirtschaftslage führen selbst bei gesunden österreichischen Großunternehmen zu unerwarteter Kapitalknappheit. Für Investitionen und Wachstum brauchen diese jedoch Liquidität.

Im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft wurde daher das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) beschlossen. Auf dieser gesetzlichen Basis kann der Bund Haftungen für Unternehmen übernehmen und diesen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern.

Eckpunkte zum ULSG

  • Gesamthaftungsrahmen: 10 Mrd. Euro
  • Für österreichische Großunternehmen mit gesunder wirtschaftlicher Basis vor dem 1. Juli 2008
  • Deckungsquote des Bundes: 30 - 70%
  • Haftungsübernahmen sind möglich für Betriebsmittel- und Investitionskredite und Anschlussfinanzierungen für fällige Anleihen und Kredite 
  • Max. Laufzeit von 5 Jahren
  • Max. Haftungsübernahme: 300 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe

Abwicklung über die OeKB

Die Republik hat die OeKB bevollmächtigt, diese Haftungen abzuwickeln.

Durchgeführt wird dies von der Abteilung Wechselbürgschaften.

Anträge auf Haftungsübernahmen können ab sofort, spätestens jedoch am 12. November 2010, im Wege der Banken eingereicht werden.

Die Finanzierung erfolgt über die Banken.



Kontakt

ULSG Servicecenter

Tel. +43 1 53127-2581

Fax +43 1 53127-5591

E-Mail senden
Ein OeKB Service für
Bundesministerium für Finanzen