Die angespannte Lage am Finanzmarkt und die aktuelle Wirtschaftslage führen selbst bei gesunden österreichischen Großunternehmen zu unerwarteter Kapitalknappheit. Für Investitionen und Wachstum brauchen diese jedoch Liquidität.
Im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft wurde daher das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) beschlossen. Auf dieser gesetzlichen Basis kann der Bund Haftungen für Unternehmen übernehmen und diesen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern.
Eckpunkte zum ULSG
- Gesamthaftungsrahmen: 10 Mrd. Euro
- Für österreichische Großunternehmen mit gesunder wirtschaftlicher Basis vor dem 1. Juli 2008
- Deckungsquote des Bundes: 30 - 70%
- Haftungsübernahmen sind möglich für Betriebsmittel- und Investitionskredite und Anschlussfinanzierungen für fällige Anleihen und Kredite
- Max. Laufzeit von 5 Jahren
- Max. Haftungsübernahme: 300 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe
Abwicklung über die OeKB
Die Republik hat die OeKB bevollmächtigt, diese Haftungen abzuwickeln.
Durchgeführt wird dies von der Abteilung Wechselbürgschaften.
Anträge auf Haftungsübernahmen können ab sofort, spätestens jedoch am 12. November 2010, im Wege der Banken eingereicht werden.
Die Finanzierung erfolgt über die Banken.