Haftungen gem. ULSG

  7 Schritte zur Finanzierung 

Sie wollen eine Investition in Ihren österreichischen Standort finanzieren oder benötigen eine Anschlussfinanzierung für eine abreifende Anleihe? Sie haben Bedarf an einem zusätzlichen Betriebsmittelkredit?  

Dann kann eine Haftung gemäß ULSG das richtige Instrument für Ihre Finanzierung sein.

  1. Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Bank auf.
  2. Die OeKB bespricht mit Ihnen bzw. Ihrer Bank das Antragsvorhaben; der Antrag inklusive Kreditvertragsentwurf wird bei der OeKB eingereicht.
  3. Die OeKB prüft und bearbeitet den Antrag samt den erforderlichen Unterlagen und leitet diesen an den Beirat weiter.
  4. Der Beirat begutachtet den Antrag.
  5. Bei positiver Beurteilung durch den Beirat, übernimmt der Bundesminister für Finanzen die Haftung.
  6. Ihre Bank fertigt den endgültigen Kreditvertrag aus, die OeKB die endgültige Garantieerklärung.
  7. Schließlich zahlt Ihre Bank den Kredit an Ihr Unternehmen aus.


Kontakt

ULSG Servicecenter

Tel. +43 1 53127-2581

Fax +43 1 53127-5591

E-Mail senden
Weiterführende Links
Ein OeKB Service für
Bundesministerium für Finanzen