18.03.2020

Gemeinsam mit dem BMF reagieren wir auf die COVID-19-Auswirkungen und stellen Unternehmen zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank des Exporteurs eingereicht werden.

2 Milliarden Euro an Betriebsmittelkrediten

Ab sofort können Exportunternehmen – mit Unterstützung ihrer Hausbank – einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt dabei pro Kunden bei 60 Millionen Euro. Dieses Angebot ist unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bisheriger Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist. Wir übernehmen damit als verlässliche Partnerin der Exportwirtschaft Verantwortung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und des Standorts Österreich.

Insgesamt umfasst der Kreditrahmen zwei Milliarden Euro. Die revolvierenden Kredite sollen in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exporteure dienen. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern. Die Kosten orientieren sich am Kontrollbank-Refinanzierungsrahmens (KRR), mit einem – dem Risiko entsprechend leicht erhöhten – Wechselbürgschaftsentgelt.

Bestehende Exporttätigkeit als Voraussetzung

Voraussetzung diese Variante des Betriebsmittelkredits nutzen zu können ist neben einer bestehenden Exporttätigkeit der Nachweis, dass das Unternehmen bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war. Der Bund ist bereit, Haftungen für 50 bis 70 Prozent dieser Kredite zu übernehmen, wobei die Abwicklung unter Nutzung der bestehenden Strukturen erfolgt.

Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank des Exporteurs eingereicht werden. Details hierzu finden Sie entsprechend in den FAQ zur COVID-19-Hilfe.

Kurzarbeit – eine sinnvolle Option

Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise beschlossen. Ausdrücklich möchten wir Sie im Namen unseres Auftraggebers, des Bundesministeriums für Finanzen, auf die Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit hinweisen. Sie sichert Unternehmen Fachkräfte und Liquidität – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Österreichische Arbeitsplätze werden dadurch auch in dieser fordernden Zeit erhalten. Bitte nutzen auch Sie als Exportunternehmen die Vorteile dieser Unterstützungsmaßnahmen.

Information zur Corona-Kurzarbeit finden Sie auf den Webseiten der Bundesregierung sowie der Sozialpartner:

FAQ: COVID-19-Hilfe | Sonder-KRR

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Hilfe der OeKB („Sonder-KRR“)