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  Abrechnungsarten im Finanzclearing 

Periodenabrechnung (Erstes Clearing)

Das erste Clearing erfolgt am Ende jedes Kalendermonats, frühestens jedoch zwölf Werktage nach Monatsende. Die Abrechnung wird auf elektronischem Weg mittels Last- und Gutschriftsverfahren durchgeführt. Lastschriften werden mittels Einzugsverfahren am Abrechnungskonto belastet. Gutschriften werden nach Abzug der Clearinggebühren auf das Abrechnungskonto des Handelsteilnehmers überwiesen.

Nachverrechnung

Auf Wunsch eines Marktteilnehmers, oder durch eine fehlerhafte Datenlieferung seitens APCS, wird eine Nachverrechnung durchgeführt. Eine Differenzrechnung per Gut- oder Lastschrift wird erstellt und an die betroffenen Marktteilnehmer versendet.

 

Nachverrechnungen werden zwischen Erstem und Zweitem Clearing durchgeführt und berücksichtigen neu angelieferte Daten.

Endabrechnung (zweites Clearing)

Monatlich erfolgt die endgültige Abrechnung für den jeweils 15 Monate zurückliegenden Monat, auf Basis der im Zuge der Ablesung tatsächlich ermittelten Daten. Die Energierechnungen bzw. -gutschriften sowie die Gebührenrechnung werden an die Marktteilnehmer versendet. Nach der Endabrechnung kann für diese Periode keine Nachverrechnung mehr durchgeführt werden.



Kontakt

Service Center Energie Clearing

Tel. +43 1 53127-2060

Fax +43 1 53127-4060

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