Zur Unterstützung von Entwicklungsländern vergibt die OeKB im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zinsgestützte Kredite, sogenannte Soft Loans. Diese sind zweckgewidmet für nachhaltige Projekte, die von österreichischen Unternehmen umgesetzt werden und der Allgemeinheit in weniger entwickelten Ländern zugutekommen. Empfängerländer und heimische Unternehmer profitieren somit gleichermaßen von dieser besonderen Art der Finanzierung.

Bessere Infrastruktur für Entwicklungsländer, Chancen für österreichische Exporteure

Mit Soft Loans werden Regierungen von Entwicklungsländern in die Lage versetzt, nachhaltige Projekte österreichischer Exporteure zu besonders günstigen Konditionen zu finanzieren. Dadurch werden diese Länder bei ihrem infrastrukturellen Aufbau und somit bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich unterstützt.

Gefördert werden ausschließlich kommerziell nicht tragfähige Projekte, die das Leben der Allgemeinheit in den Entwicklungsländern verbessern. Im Fokus stehen deswegen Infrastrukturprojekte in wichtigen Sektoren wie beispielsweise Gesundheit, Wasser, Katastrophenschutz und Bildung. Kommerziell nicht tragfähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass aus dem Projekt keine oder nur geringe Einnahmen für die ausländischen Betreiber zu erwarten sind. Das kann beispielsweise ein öffentliches Krankenhaus sein, dessen Betrieb keinen Profit bringt.

Soft Loans zeichnen sich durch niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Perioden aus und werden vom BMF aus Steuergeldern gestützt. Die Vergabe von Soft Loans ist aus diesem Grund auch streng geregelt. Abgesehen von einer Projektprüfung, die sicherstellt, dass das Projekt zur nachhaltigen Entwicklung im Empfängerland beiträgt, muss das Projekt von einem österreichischen Exporteur umgesetzt werden, sodass die österreichische Wirtschaft ebenfalls einen Nutzen daraus zieht. Darüber hinaus muss das Projekt einen Österreichanteil von mindestens 50 % aufweisen.

Besonders günstige Konditionen für Soft Loan-Projekte

Bei Soft Loan-Finanzierungen sind wir an internationale Rahmenbedingungen gebunden. Wie im „OECD-Arrangement“ festgeschrieben, muss ein Soft Loan grundsätzlich einen Vergünstigungsgrad (Concessionality Level) von mindestens 35 % aufweisen.

Bei Soft Loan-Finanzierungen in „die am wenigsten entwickelten Länder“ gemäß UN-Klassifizierung (LDC – Least Developed Countries) muss der Vergünstigungsgrad mindestens 50 % betragen.

In Empfängerländern von Soft Loans, die der „Sustainable Lending Initiative“ der OECD unterliegen, muss der Vergünstigungsgrad darüber hinaus den Anforderungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechen.

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T +43 1 53127-2600
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Jahresberichte des Finanzministeriums über Soft Loans

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) finden Sie neben weiteren Informationen auch die Jahresberichte über Soft Loans.
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