Umfang des Finanzclearings durch OeKB
Aufgrund der von APCS zur Verfügung gestellten Preis- und Mengendaten führt die OeKB die monatliche Ermittlung und Buchung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Bilanzgruppenverantwortlichen und Netzbetreiber durch. Dies erfolgt auf Basis der durch die Bilanzgruppenverantwortlichen bezogenen oder bereits gestellten Ausgleichsenergie.
Weiters übernimmt die OeKB im Auftrag der APCS die Verrechnung der Clearinggebühr, die Zahlungsabwicklung, die Kontrolle der Zahlungseingänge und das Mahnwesen.
Gut- bzw. Lastschriften werden mit Valutastellung t+3 (wobei t das Abrechnungsdatum ist) verrechnet. Jeder Marktteilnehmer erhält eine getrennte Rechnung oder Gutschrift für seine Ausgleichsenergiebezüge und Lieferungen, sowie eine gesonderte Gebührenrechnung.
Der Bilanzgruppenverantwortliche ist für die rechtzeitige Deckung seines Abrechnungskontos verantwortlich. Der Handelsteilnehmer ist verpflichtet, der APCS einen Einziehungssauftrag für sein Abrechnungskonto zu erteilen.
Abrechnungsarten im Finanzclearing der APCS
Das Finanzclearing gliedert sich in drei Stufen. Die monatliche Periodenabrechnung, die im Ausnahmefall erforderliche Nachverrechnung und die finale Endabrechnung mit den tatsächlich ermittelten Daten.
Details zu den Abrechnungsarten