Die Bilanzgruppenverantwortlichen sind gegenüber der APCS (in deren Funktion als Bilanzgruppenkoordinator) zur Stellung von Sicherheiten verpflichtet. Die Sicherheiten dienen im Verzugsfall zur Deckung der finanziellen Folgen der nicht zeitgerechten Zahlung.
Umfang des Risk Managements durch OeKB
Die von der APCS mit dem Risk Management beauftragte OeKB berechnet den Wert der Sicherheiten laufend neu, verwaltet diese Sicherheiten und verwertet sie bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen.
Die Bilanzgruppenverantwortlichen können aus folgenden Instrumenten der Sicherheitenbestellung wählen:
- Bankgarantien
- Verpfändung von Wertpapieren
- Verpfändung von Euro-Geldeinlagen
Höhe und Berechnung der Sicherheiten
Die Mindestsicherheit pro Bilanzgruppe beträgt 50.000 Euro.
Es sind zwei Berechnungsmethoden zu unterscheiden:
Bei Bilanzgruppen, die kürzer als ein Jahr lang bestehen, sowie bei Handelsbilanzgruppen erfolgt die Berechnung der Höhe der Sicherheiten mit Hilfe der Sicherheitentabelle [siehe Pkt. 2 Abs. 3.1 im Anhang "Risk Management Sicherheitenleistung" der Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators].
Bei bereits länger als ein Jahr bestehenden Bilanzgruppen erfolgt die Sicherheitenberechnung aufgrund statistischer Daten.
Meldet der Bilanzgruppenverantwortliche die offenen Positionen der day-ahead Geschäfte nicht täglich, verdreifacht sich der Wert der zu hinterlegenden Sicherheiten. Die Meldung der offenen Positionen erfolgt online auf der Website der APCS unter dem Punkt "Login für Mitglieder/Clearing Plattform".
Die Sicherheiten jener Verbrauchsbilanzgruppen welche über ein Jahr an statistischen Daten verfügen, werden laut Saldenprofil berechnet [siehe Anhang „Risk Management, Sicherheitenleistung" der AB-BKO].
Zusammensetzung der Sicherheiten
Die Sicherheiten setzen sich aus Basissicherheiten und variablen Sicherheiten zusammen.
Mit den von ihm gestellten Basissicherheiten haftet der Bilanzgruppenverantwortliche für seine individuellen Zahlungsverpflichtungen und im Rahmen einer Ausfallshaftung für die Zahlungsverpflichtungen der übrigen Bilanzgruppenverantwortlichen.
Mit den variablen Sicherheiten haftet der Bilanzgruppenverantwortliche ausschließlich für seine individuellen Zahlungsverpflichtungen. Bei guter Bonität wird dem Bilanzgruppenverantwortlichen ein Freibetrag von den variablen Sicherheiten abgezogen.