Umfang des Finanzclearing durch die OeKB
Aufgrund der von OeMAG zur Verfügung gestellten Abrechnungsdaten erstellt die OeKB Gut- bzw. Lastschriften.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage
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der den Stromhändlern zugewiesenen/abgenommenen Ökostrommengen
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der Zählpunktpauschalen der Netzbetreiber und
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der Vergütung der Ökostromerzeuger.
Weiters übernimmt die OeKB die Zahlungsabwicklung, die Kontrolle der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen.
Abrechnungsarten
Beim Finanzclearing kommen folgende Abrechnungsarten zur Anwendung:
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Abrechnung für Stromhändler
Das Stromhändler-Clearing findet monatlich am ersten Arbeitstag für den jeweils vorangegangenen Monat statt. Im Rahmen dieses Clearings wird der den Stromhändlern zugewiesene und abgenommene Ökostrom gemäß den amtlich festgesetzten Tarifen verrechnet.
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Abrechnung für Netzbetreiber
Das Stromhändler-Clearing findet monatlich am ersten Arbeitstag für den jeweils vorangegangenen Monat statt. Die Netzbetreiber heben seit 1.1.2007 je Zählpunkt eine amtlich festgesetzte Zählpunktpauschale ein. Die OeMAG schreibt den Netzbetreibern die errechnete Zählpunktpauschale vor.
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Abrechnung für Ökostrom-Erzeuger (Anlagenbetreiber)
Abrechnung für Ökostrom-Erzeuger Die Erzeugerabrechnung erfolgt am Ende jedes Kalendermonats. Allen Ökostromerzeugern, welche einen gültigen Vertrag mit OeMAG haben, wird der Ökostrom durch OeMAG monatlich vergütet. Für kleinere Anlagen, welche nur einmal jährlich abgelesen werden, gibt es eine Jahresabrechnung.
Werden Daten nachgeliefert oder korrigiert, führt OeMAG eine Sonderverrechnung durch.